Bava Batra 275

Kapitel 275

א כאן בצווח מעיקרא כאן בשותק מעיקרא ולבסוף צווח
1 eines in dem Falle, wenn er von Anfang an protestiert hat, und eines in dem Falle, wenn er anfangs geschwiegen hat und später protestiert.
ב אמר רב נחמן בר יצחק זיכה לו על ידי אחר ושתק ולבסוף צווח באנו למחלוקת רבן שמעון בן גמליאל ורבנן
2 R. Naḥman b. Jiçḥaq sagte: Wenn [der Schenkende] es ihm durch einen anderen zugeeignet und er geschwiegen hat, später aber protestiert, so kommen wir zum Streite zwischen R. Šimo͑n b. Gamliél und den Rabbanan,
ג דתניא הכותב נכסיו לאחר והיו בהן עבדים ואמר הלה אי אפשי בהן אם היה רבן שני כהן הרי אלו אוכלין בתרומה רבן שמעון בן גמליאל אומר כיון שאמר הלה אי אפשי בהן כבר זכו בהן יורשין
3 denn es wird gelehrt: Wenn jemand sein Vermögen, worunter sich Sklaven befinden, einem anderen verschrieben hat, und dieser sagt, er wolle sie nicht haben, so dürfen diese, wenn der zweite Herr ein Priester ist, von der Hebe essen. R. Šimo͑n b. Gamliél sagt, sobald dieser sagt, er wolle sie nicht haben, haben die Erben sie geeignet.
ד והוינן בה ות"ק אפילו עומד וצווח
4 Dagegen wandten wir ein: Sollte dies nach dem ersten Autor auch von dem Falle gelten, wenn dieser dasteht und protestiert!?
ה אמר רבא ואיתימא רבי יוחנן בצווח מעיקרו דכולי עלמא לא פליגי דלא קני שתק ולבסוף צווח דכולי עלמא לא פליגי דקני
5 Und Raba, nach anderen R. Joḥanan, erwiderte: Wenn er von Anfang an protestiert hat, stimmen alle überein, daß er sie nicht geeignet habe; wenn er geschwiegen hat und erst nachher protestiert, stimmen alle überein, daß er sie geeignet habe,
ו כי פליגי שזיכה לו על ידי אחר ושתק ולבסוף צווח דתנא קמא סבר מדשתיק קנינהו והאי דקא צווח מהדר הוא דקא הדר ביה
6 sie streiten nur über den Fall, wenn jener sie ihm durch einen anderen zugeeignet, und er anfangs geschwiegen hat und später protestiert. Der erste Autor ist der Ansicht, er habe sie geeignet, da er geschwiegen hat, und später protestiert er deshalb, weil er zurücktreten will;
ז ורבן שמעון בן גמליאל סבר הוכיח סופו על תחלתו והאי דלא צווח עד השתא דסבר כי לא מטו לידי מאי אצווח
7 und R. Šimo͑n b. Gamliél ist der Ansicht, der Schluß erkläre den Anfang, nur protestierte er bis dahin deshalb nicht, weil er dachte: wozu soll ich protestieren, bevor es in meinen Besitz kommt.
ח תנו רבנן שכיב מרע שאמר תנו מאתים זוז לפלוני ושלש מאות לפלוני וארבע מאות לפלוני אין אומרין כל הקודם בשטר זוכה לפיכך יצא עליו שטר חוב גובה מכולם
8 Die Rabbanan lehrten: Wenn ein Sterbenskranker gesagt hat, daß man jenem zweihundert Zuz, jenem dreihundert [Zuz] und jenem vierhundert [Zuz] gebe, so sage man nicht, wer in der Urkunde zuerst genannt ist, habe den Gewinn. Daher ist, wenn auf ihn ein Schuldschein präsentiert wird, von allen einzufordern.
ט אבל אמר תנו מאתים זוז לפלוני ואחריו לפלוני ואחריו לפלוני אומרין כל הקודם בשטר זוכה לפיכך יצא עליו שט"ח גובה מן האחרון אין לו גובה משלפניו אין לו גובה משלפני פניו
9 Wenn er aber gesagt hat, daß man zweihundert Zuz jenem, nachher jenem und nachher jenem gebe, so hat, wer zuerst in der Urkunde genannt ist, den Gewinn. Daher ist, wenn auf ihn ein Schuldschein präsentiert wird, vom letzten einzufordern, und wenn seines nicht reicht, vom vorletzten, und wenn auch seines nicht reicht, vom vorvorletzten einzufordern.
י תנו רבנן שכיב מרע שאמר תנו מאתים זוז לפלוני בני בכור כראוי לו נוטלן ונוטל את בכורתו אם אמר בבכורתו ידו על העליונה רצה נוטלן רצה נוטל בכורתו
10 Die Rabbanan lehrten: Wenn ein Sterbenskranker gesagt hat, daß man jenem seinem erstgeborenen Sohne zweihundert Zuz gebe, wie es ihm zukommt, so erhält er diese und auch seinen Erstgeburtsanteil; wenn er aber gesagt hat: für seinen Erstgeburtsanteil, so hat er die Oberhand; wenn er will, nehme er diese, und wenn er will, nehme er seinen Erstgeburtsanteil.
יא ושכיב מרע שאמר תנו מאתים זוז לפלונית אשתי כראוי לה נוטלתן ונוטלת את כתובתה אם אמר בכתובתה
11 Wenn ein Sterbenskranker gesagt hat, daß man jener seiner Frau zweihundert Zuz gebe, wie es ihr zukommt, so erhält sie diese und auch ihre Morgengabe; wenn er aber gesagt hat: für ihre Morgengabe,